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Die Hundehaftpflicht-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung für Hunde

Dem Hundehalter werden heutzutage umfangreiche und individuelle Versicherungen für alle nur erdenklichen Notfälle angeboten: Unfallschutz, OP-Versicherungen und sogar Lebensversicherungen sind nur einige dieser zahlreichen Versicherungspakete. Wenn auch nicht alle Versicherungen unbedingt von Nöten sind, so sollte auf eine Haftpflichtversicherung für unseren Hund auf keinen Fall verzichtet werden. Anders wie bei Katzen und anderen Kleintieren, sind durch Hunde verursachte Schäden nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

In erster Linie orientiert sich die jeweilige Jahresprämie an der gewählten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Sie liegt in der Regel zwischen 1 Millionen Euro und 2,5 Millionen Euro. Auf dem ersten Blick mögen diese Zahlen enorm hoch erscheinen. Doch sollte man sich vor Augen halten, was beispielsweise alles bei einem durch den Hund verursachten Verkehrsunfall an Sach- und Personenschäden passieren kann. Etwaige Kosten für Schmerzengeld, Ärzte, Krankenhaus, Folgebehandlungen und ggfs. Invaliditätsansprüche können hier rasch einen sechsstelligen Betrag ausmachen.

Ein fataler Irrtum wäre zu glauben, sich mit dieser Thematik nicht beschäftigen zu müssen, da man selbst "nur" einen kleinen oder gut erzogenen Hund sein Eigen nennen darf. Hunde sind und bleiben Tiere mit Instinkten, Trieben und nicht immer kalkulierbaren Verhalten. In den allermeisten Fällen mag dies ein überschaubares Risko sein, doch im Falle des Falles sollte eine Haftpflichtversicherung für den Hund zur Verfügung stehen. Wer könnte schon zu Hundertprozent ausschließen, dass sein Hund beispielsweise bei Sichtung eines Hasen oder einer Katze seinem Jagdtrieb nicht nachkommen wird. Aus einer deratigen Situation könnte sich eine fatale Abfolge von Ereignissen ergeben, die zumindest finanziell abgesichert sein sollten.

Sie haften immer für Ihren Hund

Viele Hundehalter sind sich nicht bewußt, dass sie grundsätzlich für jeden Schaden persönlich haften, der durch ihren Hund verursacht wird.  Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)  und die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung wird klar.  Eine Haftung ihrerseits besteht sogar auch dann, wenn der Hund nicht direkt für das Schadensereignis verantwortlich ist.  Dieser Umstand wird als eine so genannte Gefährdungshaftung bezeichnet.

Eine Hundeversicherung ist nicht nur wichtig, um sich selbst vor finanziellen Schadensersatzforderungen abzusichern. Bei vielen Schäden bei den Hunde beteiligt sind, ist die Schuldfrage nicht immer sofort eindeutig. Viele Versicherer gewähren Ihnen in diesen Situationen auch einen eventuellen Rechtsbeistand. Auch die Kosten für Anwälte und Klagen vor Gericht können sich ganz schnell aufsummieren. Sollte die Forderungen gar unangemessen oder utopisch hoch sein, wäre diese hohe Summe schneller erreicht. Beispielsweise richten sich das Honorar für Anwalt und Kosten vor Gericht nach dem jeweiligen Streitwert.

Allerdings sei abschließend noch darauf hingewiesen, dass auch trotz eines umfangreichen Versicherungsschutzes, man nicht von seiner Pflicht entbunden ist, sich mit seinem Hund verantwortungsvoll in der Außenwelt zu bewegen. Das Motto: "Leine los - und gut" könnte zu einem Problem werden, wenn Ihnen "grobe Fahrlässigkeit" oder gar Vorsatz nachgewiesen würde. In diesen Fällen könnte sich der Versicherer weigern, für den entstandenen Schaden einzutreten.


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